Notfallzulassung für Kobaltsalze in Futtermitteln in Schottland
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Notfallzulassung für Kobaltsalze in Futtermitteln in Schottland

Jun 03, 2023

07.06.2023 – Zuletzt aktualisiert am 07.06.2023 um 08:32 GMT

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Die AIC und die British Association of Feed Supplement and Additive Manufacturers (BAFSAM) stellten Foods Standards Scotland (FSS) Daten zum Tierschutz und zu den wirtschaftlichen Auswirkungen zur Verfügung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Die AIC behauptet, dass ihre Beiträge dem FSS dabei geholfen haben, die Auswirkungen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass diese Kobaltsalze nach Ablauf der bestehenden Zulassung nicht mehr verfügbar sind, einschließlich der Risiken für die Tiergesundheit.

Letzte Woche wurde im schottischen Parlament ein gesetzliches Instrument verabschiedet, das am 30. Juni in Kraft treten soll. Die Frist für die Notfallgenehmigung beginnt am 15. Juli und endet im Juli 2026.

Kobalt ist ein essentielles Spurenelement, das aufgrund seiner Verbindung mit Vitamin B12, für das es keine Alternative gibt, zur Deckung des Nährstoffbedarfs von Wiederkäuern, Pferden und in geringerem Maße auch anderen Tierarten verwendet wird. Die meisten Futtermittel und Futtermittel, die an Wiederkäuer verfüttert werden, enthalten keine ausreichenden Mengen an Kobalt, um den Nährstoffbedarf der Wiederkäuer ohne die Verwendung von Kobalt als Zusatzstoff zu decken, erklärte die FSA in ihrem Konsultationsbriefing.

Um die Formulierungskriterien für verschiedene Futterarten zu erfüllen, von Standardrationen bis hin zu speziellen Nahrungsergänzungsmitteln, sind unterschiedliche Eigenschaften der Kobaltverbindungen erforderlich.

In einem Bericht der britischen Tier- und Pflanzengesundheitsbehörde (APHA) zur Krankheitsüberwachung vom vierten Quartal 2021 wurde festgestellt, dass bei 7,8 % der zur Obduktion eingereichten Tiere ein Kobaltmangel festgestellt wurde, obwohl häufig Kobaltpräparate eingesetzt wurden. Die Entfernung der Tiere dürfte die Zahl der betroffenen Tiere exponentiell erhöhen und sich negativ auf die nationale Herde auswirken, berichtete die britische Food Standards Agency (FSA).

Die AIC ermutigt Mitglieder im Futtermittelsektor, auf a zu reagierenKonsultation der Food Standards Agency (FSA).​ zu einer vorgeschlagenen Notfallgenehmigung für dieselben vier Kobaltsalze in England und Wales.

James McCulloch, Futtermittelleiter der AIC, sagte: „Wir hoffen, dass die FSA bald eine ähnliche Entscheidung treffen wird, damit diese wichtigen Futtermittelzusatzstoffe auch für Viehhalter in England und Wales verfügbar bleiben. Wir arbeiten eng mit Mitgliedern und BAFSAM zusammen, um.“ auf die FSA-Konsultation antworten.

Derzeit dürfen in Großbritannien gemäß der beibehaltenen Verordnung (EG) 601/2013 fünf Kobaltverbindungen verwendet werden. Die FSA erhielt im Juli 2022 einen Antrag auf Erneuerung von beschichtetem granuliertem Kobalt(II)-carbonat. Dementsprechend bleibt dieser Futtermittelzusatzstoff im Rahmen seiner bestehenden Zulassung auf dem britischen Markt, bis über den Erneuerungsantrag entschieden wird.

Ein Futtermittelzusatzstoff kann nach Ablauf seiner ursprünglichen Zulassung nur dann auf dem britischen Markt verbleiben, wenn mindestens 12 Monate vor seinem Ablaufdatum ein Verlängerungsantrag gestellt wird.

Der Anbieter von Kobalt(II)-Acetat-Tetrahydrat, Kobalt(II)-Carbonat, Kobalt(II)-Carbonat-Hydroxid (2:3)-Monohydrat und Kobalt(II)-Sulfat-Heptahydrat beantragte im November 2022 neue Zulassungen. Dies war weniger als 12 Monate vor ihrer Zulassung Die ursprüngliche Zulassung ist abgelaufen und daher läuft die Zulassung dieser vier Futtermittelzusatzstoffe am 15. Juli 2023 aus. Nach Ablauf der Zulassung dürfen Produkte, die den Zusatzstoff enthalten, nicht mehr rechtmäßig in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden.

„Wir haben den normalen öffentlichen Konsultationszeitraum verkürzt, damit die neuen Bestimmungen vor Ablauf bestehender Zulassungen gelten können. Wir fragen die Interessenvertreter nach ihrer Meinung zur Stellungnahme der FSA und zu den anderen legitimen Faktoren im Zusammenhang mit der vorläufigen Zulassung dieser Futtermittelzusatzstoffe: Dazu könnte Folgendes gehören: Tiergesundheitsbedenken, Verbraucherinteressen und technische Machbarkeit.

„Vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Konsultation wird die FSA die Minister auffordern, über die Zulassung dieser Zusatzstoffe für fünf Jahre gemäß Artikel 15 der beibehaltenen Verordnung (EU) 1831/2003 zu entscheiden.“

Nur ein Kobaltsalzzusatz von potenziell fünf Quellen geht durch dieReautorisierungsprozess​ in der EU.

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